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·30. Oktober 2024
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Nachdem die Bewilligungsbehörden wegen Vorfällen in Zürich im Januar für die Partie zwischen YB und GC die Fankurve im Wankdorf sperrten, hatten Fans der Berner eine Beschwerde gegen die kollektive Bestrafung eingelegt. Das Regierungsstatthalteramt hielt daraufhin fest, dass diese Beschwerde zulässig ist. Demnach ist es Fans erlaubt, gegen die Sperre einzusprechen. Damit ist die Stadt Bern nun nicht einverstanden und legt ihrerseits Einsprache gegen den Entscheid ein. Sie zieht die Angelegenheit damit vor Gericht.
Die Einsprache erfolgt, obwohl sich der Berner Stadtrat im Mai mit 37:14 Stimmen bei der Behandlung einer Motion gegen Kollektivstrafen ausgesprochen hat. Der Gemeinderat solle sich "für den Dialog und nicht für die Eskalation" war das Motto. Die Motion sprach sich insbesondere bei Vorfällen ausserhalb von Stadien gegen Kollektivstrafen aus. Dafür gebe es auch keine rechtliche Grundlage.
Die Stadt schreibt auf Anfrage von "Nau" zur Tatsache, dass nun doch Einsprache gegen den Entscheid eingelegt wurde: "Die Stadt Bern hat gegen einen Zwischenentscheid der Regierungsstatthalterin Bern-Mittelland eine Beschwerde vor Verwaltungsgericht erhoben. Das Verfahren ist derzeit hängig, weshalb wir keine weiteren Auskünfte erteilen können."