
liga3-online.de
·10. April 2025
Nach DFB-Urteil: F.C. Hansa prüft "weitere Rechtsmittel"

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·10. April 2025
Nachdem das DFB-Bundesgericht die Beschwerde des F.C. Hansa Rostock gegen die Absage der Partie in Unterhaching zurückgewiesen hatte, kündigte die Kogge an, "weitere Rechtsmittel" prüfen zu wollen.
Erst durch die Fachgruppe Spielbetriebe der DFB GmbH & Co. KG, dann vom Bundesgericht: Gleich in zwei Instanzen ist die Beschwerde der Kogge gegen die Spielabsage abgewiesen worden. Das Urteil des Bundesgerichts habe der Klub "zur Kenntnis genommen", teilten die Rostocker am Donnerstagabend mit, geben sich aber noch nicht geschlagen. Aktuell würden "weitere Rechtsmittel" geprüft werden, "um die Interessen unseres Vereins mit aller Konsequenz zu vertreten". Was das konkret heißt, ist nicht bekannt. Klar ist nur: vor weitere DFB-Instanzen kann Hansa nicht ziehen. Der Verband teilte auf Anfrage mit: "Das DFB-Bundesgericht ist die höchste DFB-interne Rechtsinstanz und entscheidet somit innerhalb des Verbandswesens abschließend."
Bereits zwei Tage nach der Bekanntgabe der Absage am 26. Februar hatte Hansa Beschwerde eingelegt. Nachdem diese zurückgewiesen wurde, hatte Hansa am 14. März vor dem DFB-Bundesgericht eine Verwaltungsbeschwerde (14.03.2025) eingelegt und darin beantragt, das Spiel mit 2:0 zugunsten des F.C. Hansa zu werten. Eine Wertung der Partie ist durch das Urteil des Bundesgerichts nun allerdings vom Tisch, der DFB hat die Partie für den 29. April bereits neu angesetzt.
Beide Teams müssen somit eine zusätzliche Englische Woche bestreiten, was Trainer Daniel Brinkmann zuletzt als "Wettbewerbsnachteil" bezeichnet hatte. Vier Tage vor der Nachholpartie spielt Hansa am 25. April zuhause gegen 1860 München, vier Tage später geht es am 3. Mai zum SV Sandhausen. Das Landespokal-Halbfinale gegen den FC Schönberg, das ursprünglich für den 1. Mai vorgesehen war, wird nun verlegt werden müssen. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.