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·22 Februari 2025

Miteinander-Ausschuss: Gespräch mit Antragstellern zur MV 2025

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Das satzungsmäßige Verfahren sieht eine Einreichungsfrist für Anträge zur Mitgliederversammlung 2025 bis zum 1. April 2025 vor. Im Anschluss entscheidet der Aufsichtsrat über die Zulassung der Anträge und führt bei Ablehnung ein Gespräch mit den Antragstellern. Vorab geht der Miteinander-Ausschuss wie üblich in den Austausch mit den Mitgliedern.

Um ein bestmögliches Ergebnis für den Verein erzielen zu können und das Engagement der Antragsteller wertzuschätzen, soll frühzeitig eine offene Diskussion mit den Antragstellern stattfinden. Damit dies im angemessenen zeitlichen Rahmen gelingen kann, bittet der Aufsichtsrat alle Mitglieder, die sich bereits dazu entschieden haben, einen Antrag zur Mitgliederversammlung 2025 zu stellen und diesen bereits ausformuliert haben, um dessen baldige Einreichung. Hierfür gilt laut Satzung die Schriftform inklusive eigenhändiger Unterschrift.


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Mit allen Antragstellern wird der Miteinander-Ausschuss gezielt einen Austausch suchen. Begleitet werden diese Gespräche von Vertretern des Ehrenrats sowie des Wahlausschusses, um gemeinsam, direkt und transparent über die Anträge, deren Beweggründe und mögliche Optionen für die Zulassung zu diskutieren.

Für die Einreichung von geplanten Anträgen nutzen Antragsteller bitte das nachfolgende Formular, über das sie sich bis Samstag, 8. März, melden können.

Finale Anträge müssen, wie oben erwähnt, in Schriftform inklusive eigenhändiger Unterschrift eingereicht werden. Entwürfe und Gesprächsbedarf können formlos per E-Mail eingereicht bzw. angemeldet werden.

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