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·12 gennaio 2025

"Skandalspiel von Köpenick": So geht’s weiter

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Union Berlin geht in Berufung - und kann dies gefahrlos tun.

Nach dem Urteil im „Skandalspiel von Köpenick“ hat Präsident Dirk Zingler von Union Berlin schwere Vorwürfe gegen den deutschen Fußball-Bund (DFB) und den VfL Bochum erhoben. Zingler wirft dem DFB vor, er habe gegen seine eigene Rechtsordnung verstoßen. Das Spiel nach dem Feuerzeugwurf gegen den Bochumer Torwart Patrick Drewes fortzusetzen, habe im Ermessen von Schiedsrichter Martin Petersen gelegen, sagte Zingler. Der DFB sah dies anders und wertete die Partie (1:1) mit 0:2 gegen Union.


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Einspruch und rechtliche Schritte

Weil Berlin das Urteil als „Skandal“ (Zingler) betrachtet und nicht akzeptieren möchte, will es Einspruch dagegen einlegen. Zingler kündigte an, der Klub werde „durch alle Instanzen gehen“. Nach einem Einspruch entscheidet das DFB-Bundesgericht, ob es eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren oder eine mündliche Verhandlung gibt. Vorsitzender ist Oskar Riedmeyer (München). Für Union ist die Berufung gefahrlos, denn: Wenn der vom Urteil des DFB-Sportgerichts Betroffene Berufung einlegt, gilt gemäß §28 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB das Verbot der reformatio in peius. Das bedeutet, dass Entscheidungen in diesen Fällen nicht zum Nachteil der die Berufung einlegenden Partei abgeändert werden können.

Doch der Fall zieht längst größere Kreise. Auch andere in den Abstiegskampf verwickelte Klubs haben angekündigt, den Rechtsweg zumindest prüfen zu wollen. In diese Richtung äußerten sich Verantwortliche etwa des FC St. Pauli oder des 1. FC Heidenheim.

Foto  ©  AFP/SID/RONNY HARTMANN

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