feverpitch.de
·28 April 2025
Skandalspiel: Union scheitert vor Schiedsgericht

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·28 April 2025
Union Berlin ist im Rechtsstreit um das Skandalspiel gegen den VfL Bochum in letzter Instanz vor dem Ständigen Schiedsgericht gescheitert. Das Gericht bestätigte die Urteile des Sport- und Bundesgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), den Bochumern nach dem Feuerzeugwurf auf ihren Torwart Patrick Drewes einen 2:0-Sieg zuzusprechen, nachdem die Partie am 14. Dezember des Vorjahres ursprünglich 1:1 geendet war. „Das Spiel wurde nicht abgebrochen, sondern fortgesetzt, aber die beteiligten Mannschaften haben einvernehmlich auf das Erzielen weiterer Tore verzichtet. Deshalb hat das Schiedsgericht diesen Fall als faktischen Spielabbruch gewertet und dem förmlichen Spielabbruch durch einen Schiedsrichter gleichgestellt“, sagte der Schiedsgerichts-Vorsitzende Udo Steiner.
Union, so Präsident Dirk Zingler, akzeptiere das Urteil, „auch wenn es unserer Auffassung von einem sportlich-fairen Wettbewerb in der Bundesliga nicht entspricht.“ Ferner ließ er seinen Unmut über das Verhalten der Konkurrenz durchblicken. So liege es „in erster Linie in der Verantwortung der teilnehmenden Klubs, die Integrität des Wettbewerbs zu gewährleisten, sportlich erzielte Ergebnisse zu schützen und nicht zu versuchen, Ereignisse von außen für den eigenen Vorteil zu missbrauchen.“ Für Bochum ist das Urteil im Abstiegskampf möglicherweise die letzte Hoffnung. Drei Spieltage vor Schluss ist der VfL (21 Punkte) mit vier Punkten Rückstand auf den 1. FC Heidenheim auf Relegationsrang 16 Tabellenletzter. Bei einer Niederlage im direkten Duell in Heidenheim am Freitag (20.30 Uhr/DAZN) wäre Bochum abgestiegen. Union hat den Klassenerhalt bereits sicher.
Wir fühlen uns in unserer Auffassung absolut bestätigt, da nun auch in dritter Instanz dasselbe Urteil gefällt wurde“, sagte VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig: „Wir sind froh, dass die Geschichte nun hoffentlich endgültig erledigt ist und sich beide Vereine in den kommenden Wochen voll auf die sportlichen Herausforderungen an den letzten drei Bundesliga-Spieltagen konzentrieren können.“ Das Schiedsgericht wies sowohl die Klage von Union als auch von Holstein Kiel und dem FC St. Pauli zurück. Die Nordklubs hätten „keinen Anspruch auf Überprüfung des besagten DFB-Sportgerichtsurteils“, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Es fehle den Klagen „an einem rechtlich verfestigten, schutzwürdigen Interesse an der Kontrolle der Regelkonformität einer für das Spiel zweier anderer Mannschaften der gleichen Spielklasse erfolgten Spielwertung.“ Das Spiel in der Alten Försterei war im Dezember in der 92. Minute für mehr als 25 Minuten unterbrochen worden, als Drewes von einem Feuerzeug aus dem Unioner Fanblock getroffen worden war. Drewes musste in der Folge vom Platz, Schiedsrichter Martin Petersen setzte die Partie letztlich fort. Die Teams brachten das Spiel mit einem Nichtangriffspakt zu Ende. Nach Einspruch der Bochumer gegen die ursprüngliche Wertung hatte das Sportgericht am 9. Januar das Urteil zur Umwertung des Spiels gefällt, Union sah sich ungerecht behandelt und legte Berufung ein. Jene war am 28. Februar vor dem DFB-Bundesgericht gescheitert, ehe die Unioner vor das Schiedsgericht zogen.
Foto © IMAGO/Matthias Koch/SID/IMAGO/Matthias Koch