liga3-online.de
·17 Januari 2025
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Nachdem Ex-VfL-Sportchef Philipp Kaufmann am Montag vom DFB-Sportgericht mit einem zweimonatigen Funktionsverbot und einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro belegt worden war, weil er nach dem Spiel in Köln am 8. Dezember den Vierten Offiziellen körperlich angegangen sein soll, hat er nun Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Wie der Schweizer gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagt, sei er einerseits froh, dass das Sportgericht festgestellt habe, "dass der tatsächliche Sachverhalt weit weg ist von dem, was mir in der medialen Berichterstattung vorgeworfen wurde", andererseits empfinde er die Strafe jedoch als unverhältnismäßig. Entsprechend hat er nun Berufung eingelegt. Dadurch wird es nun zu einer Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht kommen. Wann diese stattfindet, ist noch offen.
Bei der Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht am Montag samt Beweisaufnahme sah es der Verband als erwiesen an, dass Kaufmann dem Vierten Offiziellen Nico Dönges nach Schlusspfiff der Partie in Köln "aus Verärgerung über einen verweigerten Handschlag ohne Verletzungsabsicht einen leichten Schlag mit der flachen Hand auf den Schulter- beziehungsweise Rückenbereich gegeben hat. Damit hat er in die körperliche Integrität des Unparteiischen eingegriffen", so Georg Schierholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung am DFB-Campus in Frankfurt leitete. Einen Schmerz soll Dönges aber nicht verspürt haben, außerdem habe er keine Ausfallbewegung machen müssen, um den Schlag abzufedern, schreibt die "NOZ" unter Berufung auf Prozessbeobachter.
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