4-4-2.com
·28. November 2024
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Die Neuenburger scheitern mit ihrem Protest gegen die Spielwertung. Die Disziplinarkommission der Swiss Football League hat das Begehren von Xamax abgewiesen und sagt, dass kein regeltechnischer Fehler seitens des Schiedsrichters vorlag.
Die Neuenburger vertraten den Standpunkt, dass ein solcher Fehler vorlag, da der Unparteiische vor dem zwischenzeitlichen 2:2-Ausgleich der Thuner in der 89. Minute ein Foul gepfiffen habe. Die Disziplinarkommission ist jedoch der Meinung, dass "der Schiedsrichter zu Recht davon ausgehen konnte, dass der Ball zum Zeitpunkt seines Pfiffs nicht mehr im Spiel war - also hinter der Torlinie". Ausserdem liege ein etwaiger Irrtum des Schiedsrichters in dieser Hinsicht in seinem Ermessen und stelle somit kein technisches Vergehen dar.
Diese Entscheidung ist für die Instanzen der Swiss Football League endgültig.